Das Gesetz sieht vor, dass die klimaschädlichen Treibhausgasemissionen bis 2030 um 46 bis 48 Prozent sinken müssen. Die Berechnungen im NEKP zeigen, dass Österreich dieses Ziel mit der Umsetzung des vorgestellten Plans erreichen kann, so Bundesministerin Leonore Gewessler. Im Vergleich zum Klimaplan-Entwurf aus dem Jahr 2023 seien dafür aber noch weitere Maßnahmen notwendig. Daher hat sich die Bundesregierung darauf verständigt, dass die Lücke durch zusätzliche Klimaschutzmaßnahmen und nicht durch den Ankauf von Zertifikaten geschlossen wird.
Neue ergänzende Maßnahmen
- Abschaffung klimaschädlicher Subventionen (z.B. Dieselprivileg, Steuervorteile für Dienstwägen) im Ausmaß von mindestens zwei Millionen Tonnen CO2 jährlich im Jahr 2030.
- Fortsetzung der hohen Förderungen für den Heizungstausch und die Sanierung von Gebäuden bis 2030.
- Massiver Ausbau der Wasserstoffproduktion für die Verwendung in der heimischen Industrie.
- Einsatz der dauerhaften CO2-Speicherung in Sektoren, in denen klimaschädliche Treibhausgasemissionen nicht anders vermieden werden können.
WKO: „Nationaler Energie- und Klimaplan darf Wettbewerbsfähigkeit nicht gefährden“
„Der von Bundesministerin Gewessler vorgestellte Nationale Energie- und Klimaplan (NEKP) enthält im Vergleich zum Erstentwurf zwar punktuell Verbesserungen, bringt aber dennoch empfindliche Unsicherheiten für die heimischen Betriebe“, heißt es aus der Wirtschaftskammer.
Bekenntnis zu europäischen Zielen gefordert
So sei das klare Bekenntnis der Bundesregierung zu einem übergeordneten Treibhausgasziel für 2030 zu begrüßen und ein klarer Vorteil gegenüber den zuvor geplanten spezifischen Sektorzielen. „Damit bleibt die nötige Flexibilität bei der Zielerreichung erhalten, denn die wirksamsten Maßnahmen sind zumeist übergreifend und einzelnen Sektoren kaum zurechenbar“, so die Wirtschaftskammer. Durch die bereits beschlossene Ausweitung des Europäischen Emissionshandelssystem auf beinahe alle Emissionssektoren, womit auch eine verbindliche gesamteuropäische Treibhausgasobergrenze einhergeht, seien sämtliche über 2030 hinausgehenden nationale Treibhausgaszielsetzungen ohnehin obsolet. „Hier braucht es dringend ein Bekenntnis zu den europäischen Zielen, ohne die heimischen Unternehmen durch einseitige nationale Zusatzziele zu verunsichern.“
Neue Unsicherheiten und Unklarheiten durch NEKP
Ziel des NEKP sollte vor allem sein, „einen klaren gesamthaften und strategischen Rahmen zu zeichnen“. Stattdessen schafft der NEKP neue Unsicherheiten und verweist beispielsweise auf den Mobilitätsmasterplan des Klimaschutzministeriums. Dabei bleibt unklar, ob damit die Bundesregierung sämtliche darin enthaltene Zielsetzungen, wie etwa ein Verbot von Neuzulassungen von Verbrennungsmotoren bereits 2030, verfolgen möchte. „Ebenso unklar ist, was mit dem Abbau von klimaschädlichen Subventionen gemeint ist. Hier bedarf es einer klaren Definition, die die Effekte auf Versorgungssicherheit und Wettbewerbsfähigkeit einbezieht“.
Unzureichender Plan
Insgesamt werde der Plan laut Wirtschaftskammer den Anforderungen der Europäischen Kommission nur unzureichend gerecht. Vor allem vermisst die Wirtschaftskammer, dass die Aspekte Versorgungssicherheit und Wettbewerbsfähigkeit entsprechend beleuchtet werden. „Dies zeigt einmal mehr, dass es eine Neuausrichtung der österreichischen Energie- und Klimapolitik braucht. Energiepolitik darf nicht einseitig gesehen werden, sondern muss die Dekarbonisierung der Wirtschaft, die Versorgungssicherheit und die Wettbewerbsfähigkeit unserer Betriebe unter einen Hut bringen“, so die Wirtschaftskammer.
Österreichs Fahrzeugindustrie: Gefahr eines Vorziehens des Verbrennerverbots
Im NEKP wird auch auf den Mobilitätsmasterplan 2030 des BMK mit entsprechenden Zielpfaden verwiesen. Der vom Ministerium im Jahr 2021 entwickelte Mobilitätsmasterplan sieht ein Verbot für Neuzulassungen von Verbrennungsmotoren bereits für das Jahr 2030 vor – also fünf Jahre früher als geplant und entgegen dem Beschluss der Umweltminister der Europäischen Union vor.
Große Verunsicherung und Schaden für den Standort Österreich
„Die Möglichkeit, dass Zielpfade des Mobilitätsmasterplans 2030 nun mit dem NEKP de facto für verbindlich erklärt werden, widerspricht gemeinsam getragenen europäischen Beschlüssen und nationalen Absichtserklärungen“, kritisiert Hansjörg Tutner, stellvertretender Obmann des Fachverbandes der Fahrzeugindustrie in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), den NEKP. „Für die österreichische Fahrzeugindustrie ist es absolut unverständlich, dass die Politik ausgerechnet in Zeiten der Anpassung an die Flottenziele 2035 völlig überraschend und entgegen früheren Aussagen dieses Ziel im Alleingang vorzieht. Damit schafft sie erneut große Verunsicherung und schadet dem Standort Österreich massiv.“
Aus für E-Fuels?
Weiters, so Tutner, scheine die Politik in Österreich entgegen früheren Ankündigungen auch einen endgültigen Schlussstrich unter das Kapitel E-Fuels zu ziehen, da im Mobilitätsmasterplan (und damit nun auch im NEKP) nur mehr emissionsfreie Motoren neu zugelassen werden dürfen. „Auch das ist für die österreichische Fahrzeugindustrie inakzeptabel“, so Tutner.
Hinweis
Der Nationale Energie- und Klimaplan kann hier heruntergeladen werden: https://www.bmk.gv.at/service/presse/gewessler/2024/0820_NEKP.html