Die Europäische Kommission ist der Ansicht, dass Deutschland die EU-Vorschriften über die getrennte Rechnungsführung von Eisenbahninfrastruktur- und Eisenbahnverkehrsunternehmen sowie über die Verwendung von Trassenentgelten nicht hinreichend umsetzt. Das Verfahren ist Teil einer Reihe ähnlicher Verfahren, die gegen mehrere Mitgliedstaaten eingeleitet wurden.
Das deutsche System ermögliche laut EU-Kommission, dass kommerzielle Verkehrsdienste mit öffentlichen Mitteln, die für die Infrastruktur und öffentliche Personenverkehrsdienste bestimmt sind, quersubventioniert werden. Dadurch werde das Verbot der Übertragung öffentlicher Mittel vom Infrastrukturbetrieb auf die Verkehrsleistungssparte (oder umgekehrt) missachtet, so die Kommission. Deutschland hat nun zwei Monate Zeit, um auf die mit Gründen versehene Stellungnahme zu reagieren.