Das für die Umsetzung des Mindestlohn-Gesetzes in Frankreich zuständige Ministerium hat unter dem Link www.developpement-durable.gouv.fr/Formalites-declaratives,47857.html die Details für das seit 1. Juli geltende neue Mindestlohngesetz in Frankreich publiziert. Wie seitens des französischen Straßentransportverbandes URTA verlautet, braucht jedes in Frankreich fahrende Transportunternehmen oder der für das Unternehmen fahrende Subunternehmer einen Repräsentanten in Frankreich. Der URTA empfiehlt bei Transporten in Frankreich unbedingt die notwendingen Formulare (Attestation) sowie den österreichischen Arbeitsvertrag mit den üblichen Pflichtdokumenten an Bord des Lkw zu haben, um bei Kontrollen auf der behördlich sicheren Seite zu sein.
Details in deutscher Sprache finden Sie unter diesen Links