Dies beinhaltet alle Leistungen von der Warenannahme, Lagerung und Kommissionierung über Verpackung und Versand bis hin zum Retourenmanagement. Zusätzlich kann GLS den Kunden einen echten Mehrwert über vielseitige Optionen der Produktveredelung durch personalisierte Services, wie z. B. Verpackungen, Lasergravuren und handgeschriebene Karten, anbieten.
Win-win-Situation
Die Versandmanufaktur mit über 25-jähriger Fulfillment- und Logistik-Expertise, vor allem in Bezug auf junge, aufstrebende Marken, passt perfekt zur Ausrichtung von GLS: Gemeinsam wird ab sofort eine stetig wachsende Zahl an Services für B2C-Versender angeboten – einhergehend mit der engen Zusammenarbeit mit den Kunden, um individuelle Lösungen zu entwickeln und zu implementieren. Während das GLS-Produktportfolio abgerundet wird, erhält die Versandmanufaktur Zugang zu einem starken internationalen Logistiknetzwerk. In Zukunft wird die Versandmanufaktur umfassend in die Automatisierung ihres Fulfillments investieren, um sich langfristig als attraktiver Partner im wachsenden E-Commerce-Markt zu positionieren.
Vereinigung der Kompetenzen
Karl Pfaff, CEO von GLS Germany ist überzeugt: „Durch die Transaktion rücken zwei starke Player noch enger zusammen und setzen ihren bisherigen Wachstumskurs gemeinsam fort. Wir freuen uns, die Versandmanufaktur im Ecosystem der GLS zu begrüßen und unsere Kompetenzen in komplementären Märkten auf höchstem Niveau zu vereinen.“
Gleiche Werte – gleiche Ambitionen
Die Versandmanufaktur wird weiterhin eigenständig agieren, ihre bestehenden Kunden weiterhin bedienen und gleichzeitig gemeinsam mit GLS ihr Geschäft ausbauen. Die Versandmanufaktur bearbeitet mit rund 130 Mitarbeitenden pro Jahr rund 1,2 Millionen Pakete.
Versandmanufaktur-Geschäftsführer Florian Hammermeister erklärt: „GLS und die Versandmanufaktur teilen die gleichen Werte und Zukunftsambitionen. Wir sind stolz, dass wir bei der Bereitstellung unserer maßgeschneiderten Lösungen für die Logistikprozesse unserer Kunden ab sofort auf die Unterstützung von GLS zurückgreifen dürfen.“