Der Hauptaspekt der Neufassung ist die Vereinfachung der Verfahren zur Erteilung von Sicherheitsbescheinigungen für Eisenbahnunternehmen. Das derzeitige System wird auf eine einzige EU-Sicherheitsbescheinigung umgestellt, die in allen Mitgliedstaaten, in denen der Antragsteller tätig werden will, gültig ist.
Demnach soll die European Railway Agency ( ERA ) die Sicherheitsbescheinungen für Unternehmen ausstellen, die in mehr als einem Mitgliedsstaat tätig werden wollen. Wo sich das Einsatzgebiet auf einen Mitgliedstaat begrenzt, können sich Antragsteller an die nationalen Behörden wenden. Die neuen Bestimmungen werden auch die Rollen und Verantwortlichkeiten der verschiedenen Akteure klären, neue Artikel zu den Pflichten der einzelstaatlichen Sicherheitsbehörden im Bereich der Aufsichtstätigkeit enthalten sowie klare Bestimmungen für die Verknüpfung von Aufsicht und Zertifizierung festlegen.
Die EU-Kommission stößt sich allerdings daran, dass die überarbeitete Richtlinie entsprechend der Forderung der Mitgliedstaaten mit Verzögerung umgesetzt werden soll (Übergangsfrist von 5 Jahren). Sie hat eine Frist von zwei Jahren vorgeschlagen.