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Zeno D´Agostino weiterhin Präsident des Hafens Triest!

credits: Fabrizio Giraldi

Das Verwaltungsgericht von Rom hob die Entscheidung des ANAC auf.

Die Hafenbehörde Triest berichtet, dass das Verwaltungsgericht von Rom heute ein Urteil erlassen hat, das sowohl die von der Hafenbehörde als auch die von Zeno D'Agostino autonom eingereichte Klage bestätigt. Infolgedessen hob das Gericht die Entscheidung des ANAC ((der italienischen Behörde, die u.a. für die Überprüfung der Gültigkeit der Ernennungen von hohen Beamten zuständig ist) auf und bestätigte, dass D'Agostino für das Amt des Präsidenten des Hafens von Triest, für das er 2016 ernannt wurde, wieder inne hat.
Im Einzelnen bestätigte das Gericht mit seinem Urteil den ersten Rechtsmittelgrund der Nichtanwendbarkeit des Verbots, natürliche Personen als hohe Verwaltungsbeamte zu ernennen, wenn die ernennende Stelle (in diesem Fall das italienische Ministerium für Infrastrukturen und Verkehr) eine andere ist als diejenige (d.h. die Hafenbehörde), die Zeno D'Agostino zum Vorsitzenden ohne Befugnisse eines Unternehmens ernannt hatte, an dem die Behörde beteiligt ist (TTP). Das regionale Verwaltungsgericht (TAR) sprach sich gegen die ANAC aus und wies darauf hin, dass das Verbot der Übertragung von Aufgaben nicht so weitreichend angewandt werden kann, wie von den Anwälten der Behörde befürwortet.
Darüber hinaus bestätigte das TAR, dass Präsident D'Agostino keine Verwaltungsbefugnisse innerhalb der TTP ausübt, und dies sei auch relevant, um eine weitere "extensive" Auslegung des oben genannten Verbots auszuschließen, mit der die ANAC die Rechtmäßigkeit der Ernennung von Herrn D'Agostino in Frage stellt.
Somit löste das Urteil in wenigen Wochen in der Sache eine sehr heikle Situation, die als Folge der ANAC-Entscheidung entstanden war. Folglich stellt es Zeno D'Agostino vollständig als Präsident des Hafens von Triest wieder her, indem es feststellt, dass "das Dekret, mit dem Dr. D'Agostino zum Präsidenten der AdSP ernannt wurde, zweifellos rechtmäßig war" und jede mögliche unterschiedliche Auslegung der fraglichen Regel zurückweist.
Vorausschauend beseitigt dieses Urteil jegliche Unsicherheit in Bezug auf das anwendbare Recht und stellt sicher, dass die Handlungen der Hafenbehörde wie gewohnt weitergeführt werden, ohne von ihren Programmen und Strategien abzuweichen. In der Tat wird die Behörde unverzüglich die vor der ANAC-Entscheidung bestehende Organisationsstruktur wiederherstellen, mit Zeno D'Agostino wieder in seinem Amt als Präsident und Mario Sommariva als Generalsekretär. Sommariva, der von Sekretärin De Micheli wenige Stunden nach dem für nichtig erklärten ANAC-Beschluss von Sekretärin De Micheli zum Kommissar der Behörde ernannt worden war, wird in sein früheres Amt zurückkehren.
 


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