"Seit Sonntag gilt ein Fahrverbot für Lkw über 7,5 Tonnen für den äußersten linken Fahrstreifen auf drei-und vierspurigen Autobahnen. Maßnahmen zur Senkung der Unfallrisiken sind selbstverständlichzu begrüßen", betont Alexander Klacska, Obmann der Bundessparte Transport und Verkehr in der WKÖ.
"Ein Lkw-Fahrverbot auf der äußersten Spur ist jedoch nur ein kleiner Schritt und kein großer Wurf, zumal vom gesamten Autobahnen- und Schnellstraßennetz in unserem Land nur rund 740 km drei oder vier Spuren haben. Wesentlich effektiver im Sinne des genannten Zieles wäre es, endlich den Nacht-60er für Lkw abzuschaffen", betont Klacska. "Der Nacht-60er stammt aus einer veralteten Lärmschutzregelung und ist längst überholt. Übrig geblieben sind negative Effekte auf dieVerkehrssicherheit".
Denn die großen Geschwindigkeitsdifferenzen zwischen Lkw und Pkw, die sich durch diese Beschränkung ergeben - teils bis zu 70 km/h - stellten ein deutlich höheres Unfallrisiko dar. Zudem sei neben den Tempounterschieden die derzeitige Regelung auch insofern gefährlich, als das Fahren über weite Strecken mit einer Geschwindigkeit von maximal 60 km/h für die Lkw-Lenker monoton und ermüdend sei, unterstreicht der Bundesspartenobmann. Die Transportwirtschaft setzte sich daher vehement für eine Erhöhung der 60 km/h-Beschränkung auf 80 km/h für Lkw in der Nacht ein.