„Das von der Europäischen Kommission vorgestellte Greening Transport Package enthält einige gute Ansätze, die uns am Weg zu den Klimazielen ein Stück weit voranbringen sollten. Für nötige Nachbesserungen werden wir uns aber jedenfalls noch einsetzen“, sagt Alexander Klacska, Obmann der Bundessparte Transport und Verkehr in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ).
3er-Pack
Konkret besteht das Paket aus drei Vorschlägen. Diese betreffen zum einen eine Verordnung für eine effizientere Nutzung von Schieneninfrastrukturkapazität, zum zweiten eine Überarbeitung der Richtlinie zu Maßen und Gewichten von schweren Nutzfahrzeugen und zum dritten eine Verordnung über die Bilanzierung von Treibhausgasemissionen von Verkehrsdienstleistungen.
Schiene
Es sei ein richtiges und wichtiges Ziel, den Schienengüterverkehr zu stärken. „Wir bekennen uns zur Erhöhung des Modal Splits auf der Schiene und zur Verbesserung ihrer Leistungsfähigkeit, um dadurch insbesondere im Güterverkehr eine Entlastung der Straße zu erreichen. Zusätzlich ist es aber auch nötig, den Straßengüterverkehr so effizient und umweltfreundlich wie möglich zu gestalten“, betont Klacska.
Straße
Mit dem Vorschlag zu Maßen und Gewichten werden die bestehenden Vorschriften dahingehend geändert, dass Fahrzeuge, die emissionsfreie Technologien verwenden, mehr Gewicht haben dürfen, da diese Technologien in der Regel das Gewicht eines Fahrzeugs erhöhen. Dies soll Anreize für die Einführung umweltfreundlicherer Fahrzeuge und Technologien schaffen. Die Einführung aerodynamischerer Fahrerkabinen und anderer energiesparender Vorrichtungen wird ebenfalls gefördert. „Das ist ebenso zu begrüßen wie die Erleichterungen bei der Bürokratie“, so Klacska.
Modulare Systeme
Laut Kommission soll auch festgelegt werden, dass Mitgliedstaaten, die Europäische Modulare Systeme (EMS) in ihrem Hoheitsgebiet zulassen, diese auch im grenzüberschreitenden Verkehr mit benachbarten Mitgliedstaaten einsetzen können, ohne dass ein bilaterales Abkommen erforderlich ist und ohne die Beschränkung, nur eine Grenze zu überqueren. Dabei stellt Klacska klar: „Es wurde ein vorsichtiger Ansatz gewählt und kein ‚Drüberfahren‘. Aus unserer Sicht können Lang-Lkw zum Lückenschluss zwischen den bereits bestehenden Schienen- und Straßengüterverkehrsdiensten eingesetzt werden. Dies sollte jedoch nicht zu einer Konkurrenzsituation mit der Schiene führen. Unser Vorschlag war es daher immer, auf ausgewählten Strecken Lang-Lkw mit einem größeren Transportvolumen bei Einhaltung der aktuell geltenden höchstzulässigen Gesamtgewichte einzusetzen, allerdings nicht als Konkurrenzierung des bestehenden Angebots im Schienengüterverkehr.“
Kranbare Sattelauflieger
Wichtig ist laut Klacska auch eine Änderung bei kranbaren Sattelaufliegern. „Wir fordern, dass nach dem Vorbild Österreichs in der gesamten EU das zulässige Gesamtgewicht bei kranbaren Sattelaufliegern auf 41 t angehoben wird. Dadurch wird die Investition für die Unternehmer rentabler und der multimodale Verkehr gefördert“, so Klacska.
CO2-Austoß – einheitliche Berechnungsmethode
Schließlich schlägt die Kommission ein gemeinsames methodisches Konzept für die Berechnung der Treibhausgas-Emissionen von Unternehmen vor, die sich für die Veröffentlichung dieser Informationen entscheiden oder aus vertraglichen Gründen dazu aufgefordert werden. Diesen Vorschlag wolle man noch genau analysieren. Zu bedenken gibt Klacska aber, dass in der Praxis bei der Wahl des Verkehrsträgers nicht nur die Treibhausgas-Emissionen eine Rolle spielen, sondern für die Unternehmen auch die Kosten entscheidend sind.