Binnenhäfen als Schnittstellen zwischen Straße, Schiene und Wasserstraße sind Architekten der multimodalen Logistik und damit Motoren der Verkehrsverlagerung. Durch Bündelung von Logistik- und Wertschöpfungsprozessen vermeiden Binnenhäfen zusätzlichen Straßengüterverkehr und sind Garanten für wirtschaftliches Wachstum und gute Arbeitsplätze in ihren Regionen sowie Tore der lokalen Wirtschaft zum globalen Markt.
Erschwerte Bedingungen
Eine nachhaltige und klimaneutrale Logistik funktioniert nur mit Binnenhäfen. Als Drehscheiben für die Energiewende und Zentren der Kreislaufwirtschaft haben Binnenhäfen zukünftig weitere wichtige gesellschaftliche Aufgaben zu erfüllen. Allerdings leiden Häfen in Deutschland bereits heute an zunehmenden Anforderungen und Auflagen für die Errichtung und den Betrieb von Umschlag- und Lagereinrichtungen für viele heute gängige Güterarten.
Ungleicher Wettbewerb
Dies führt dazu, dass die an die Binnenhäfen gestellten Anforderungen in Bezug auf die Verkehrsverlagerung sowie die Energiewende konterkariert werden und zu einem ungleichen Wettbewerb mit Logistikstandorten auf der „grünen Wiese“, die diese Standards nicht erfüllen müssen und häufig nur straßenseitig erreichbar sind. Die Binnenhäfen mahnen auch ungleiche Wettbewerbsbedingungen für Hafenstandorte in verschiedenen Bundesländern und Kommunen an. Aufgrund der unterschiedlichen Umsetzung von Bundesrecht in den Ländern sowie verschiedener landesrechtlicher Vorgaben und einer uneinheitlichen Umsetzung seitens der kommunalen Behörden, existiert kein einheitliches Hafenrecht in Deutschland. Das Ergebnis dieser Fehlentwicklung ist die Rückverlagerung von Transporten auf die Straße.
Die Binnenhäfen fordern daher:
- ein vom Bund koordiniertes, gemeinsames Handeln von Bund und Ländern zum Abbau bürokratischer und regulativer Hürden für Binnenhäfen,
- die Schaffung praxisnaher rechtlicher Rahmenbedingungen für die Genehmigung der Errichtung und des Betriebs von Umschlag- und Lagereinrichtungen sowie die Harmonisierung von Ländervorschriften und deren Anwendung vor Ort,
- die Etablierung klarer und einheitlicher rechtlicher Definitionen sowie die Bündelung von Ausnahmeregelungen für Verkehrsknoten im Raumplanungs- und Baurecht sowie im Umwelt- und Straßenverkehrszulassungsrecht mittels Artikelgesetzen,
- die Konzentration von Kompetenzen und Zuständigkeiten für Genehmigungsverfahren im Bereich der Binnenhäfen bei Schwerpunktstellen innerhalb der Bundesländer,
- einen regelmäßigen Dialog des Bundes und der Länder mit der Binnenhafenwirtschaft zur Überprüfung der geltenden Standards und zum Know-how-Transfer.
Maßnahmenpaket
Bei seinem Standbesuch bei den Binnenhäfen auf der Messe transport logistic 2023 übergaben BÖB-Präsidiumsmitglied Franz Reindl (Hafenbetriebe Ludwigshafen am Rhein GmbH / Hafenbetriebe Rheinland-Pfalz GmbH) und BÖB-Geschäftsführer Marcel Lohbeck dem Parlamentarischen Staatssekretär im Bundesministerium für Digitales und Verkehr, Oliver Luksic, ein entsprechendes Positionspapier mit sehr konkreten Maßnahmenvorschlägen.
Die Binnenhäfen fordern das Bundesverkehrsministerium auf, den Abbau bürokratischer Verlagerungshemmnisse zu einem zentralen Ziel der in Arbeit befindlichen Nationalen Hafenstrategie zu machen und die Koordination zwischen Bund und Ländern bei diesem Thema zu übernehmen.
Das Positionspapier der Binnenhäfen mit dem Titel „Verkehrsverlagerung, Energiewende, Kreislaufwirtschaft: Potenziale der Binnenhäfen jetzt heben“ kann hier: https://www.binnenhafen.de/wp-content/uploads/2023/05/Verkehrsverlagerung-Energiewende-Kreislaufwirtschaft-Potenziale-der-Binnenhaefen-jetzt-heben.pdf heruntergeladen werden.