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Lobautunnel darf gebaut werden

Foto: Shutterstock.com / Kletr
Der Lobautunnel darf unter Berücksichtigung einiger Auflagen gebaut werden, wie das Bundesverwaltungsgericht urteilte. Bereits 2019 soll der Bau beginnen.
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Das Bundesverwaltungsgericht hat den Bau des Tunnels unter Auflagen genehmigt.

Es war zwar ein langes Hin und Her doch nun scheint der Streit gelöst zu sein: das Bundesverwaltungsgericht hat grünes Licht für den Bau des Lobautunnels gegeben. Das Gericht teilte in einer Aussendung mit, dass es die Ermittlungsergebnisse der Behördenentscheidung des Bundeministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie (bmvit) zu diesem Projekt umfassend überprüft hat. Vor allem die Daten bezüglich den Auswirkungen auf die Fachbereiche Verkehrstechnik, Hydrogeologie und Grundwasser, Geotechnik, Tunnelbau und baulicher Brandschutz, Schwingungstechnik und Erschütterungsschutz, Tunnelsicherheit, Oberflächenwasser, Straßenwässer, Tunnelwässer, Abfallwirtschaft und Baustellenlogistik, Luft und Klima, Lärm sowie Humanmedizin wurden überprüft. Das Bundesverwaltungsgericht erteilte vor allem in den Fachbereichen Hydrologie und Grundwasser sowie Schalltechnik (Lärm) Verbesserungsaufträge, nach deren vollständiger Erfüllung durch die Asfinag sich das Projekt als genehmigungsfähig erwies.

Positive Stimmen aus der Politik zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts
Verkehrsminister Norbert Hofer begrüßt den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts (BVwG) zum Bau des Lückenschlusses der Wiener Außenring Schnellstraße S1 zwischen Schwechat und Süßenbrunn mit dem Lobautunnel. "Das Projekt ist ein weiterer Meilenstein für ein wirkungsvolles Verkehrssystem für die Ostregion. Der Bau der S1 entlastet die Ost Autobahn A4, die Wiener Südost Tangente A23 und den 22. Wiener Gemeindebezirk und bringt damit eine Entlastung für Wien und ein Plus an Verkehrssicherheit, weil der starke Lkw aus den Ortsdurchfahrten verdrängt und am hochrangigen Streckennetz gebündelt wird", erklärt Verkehrsminister Norbert Hofer. Durch den Entscheid des BVwG wurde das von Projektgegnern 2015 beeinspruchte Umweltverträglichkeitsprüfungs-Verfahren nun positiv abgeschlossen. "Für die weitere Entwicklung des Wirtschaftsstandortes Wien ist diese Entscheidung grundsätzlich positiv. Wenn dieses Projekt realisiert wird, bringt es eine Stärkung der Unternehmen und eine Verkehrsentlastung für die betroffenen Bezirke. Die Bundeshauptstadt hinkt laut Studien beim Wirtschaftswachstum hinterher und daher braucht es Impulse, um Wachstum und Arbeitsplätze zu ermöglichen", sagt Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck zur Entscheidung.

Bau des Lobautunnels unter Auflagen
Der zuständige Senat, bestehend aus drei Richtern, hat nach detaillierter Prüfung entschieden, dass neue Auflagen zur Sicherstellung des Schutzes vor Überschreitung von Umweltqualitätsnormen vorzusehen sind. So soll lärmmindernder Waschbeton verwendet oder nur von 6 bis 19 Uhr an Werktagen zwischen Süßenbrunn und Groß-Enzersdorf gebaut werden. Nichtsdestotrotz wurde die Entscheidung mehrheitlich positiv aufgenommen. "Heute ist ein guter Tag für die Wiener Unternehmer", sagt Walter Ruck, Präsident der Wirtschaftskammer Wien zum positiven Lobautunnel-Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts. Der geplante Baubeginn für die S1 ist im Jahr 2019 - für die Fertigstellung der 19 Kilometer langen Schnellstraße ist ein Budget für 1,9 Milliarden Euro vorgesehen.


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