Ende des vergangenen Jahres hat Bundesministerin Leonore Gewessler die neue Logistikförderung des BMK mit einer Laufzeit von 1.1.2024 bis 31.12.2028 genehmigt. Die AGVO-basierte Sonderrichtlinie setzt thematisch und inhaltlich das bisherige Instrument fort und enthält einige – erfreuliche – Neuerungen bzw. Erweiterungen. Am 30. Jänner haben Franz Schwammenhöfer (Leiter der Abteilung Logistikkoordination im BMK) und Katharina Kurat (Logistikförderungsberaterin bei der Abwicklungsstelle SCHIG) die Förderung im Rahmen einer virtuellen Konferenz, an der knapp 100 Personen teilnahmen, vorgestellt.
Die Rahmenbedingungen in der Logistik haben sich über die Jahre verändert. „Ich habe die Zeit noch nie als so dynamisch empfunden wie in den letzen zwei bis drei Jahren“, sagte etwa Schwammenhöfer. Fast im Wochentakt gab es auf EU-Ebene neue Verordnungen und Initiativen, die sich stark auf die Logistik auswirken. Der Push in Richtung Klimaneutralität (im Transportsektor) steht dabei im Fokus, und auch Österreich arbeitet bekanntlich bestrebt daran, diese bis 2040 zu erreichen. Dazu müssen die CO2-Emissionen des Verkehrs von circa 24 Millionen tCO2eq (Stand 2019) bis 2040 auf nahezu null tCO2eq reduziert werden.
Schwerpunkte
Die Logistikförderung verfolgt deshalb die Mission, durch effizienten Mitteleinsatz Aktivitäten im Bereich der Logistik zu ermöglichen, die die Wettbewerbsfähigkeit steigern, die Standortattraktivität erhöhen sowie soziale und ökologische Nachhaltigkeit sicherstellen.
Die inhaltlichen Schwerpunkte der Logistikförderung ab 2024 lauten deshalb wie folgt:
- Lieferkettenoptimierungen und integrative Betrachtungsweise der Lieferketten
- Sorgfaltspflichten und Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
- Elektronische Frachtbeförderungsinformationen (eFTI) und Paperless Logistics
- Supply Chain Cyber Risk Management (SCCRM)
- Optimierung des Produktionsfaktors Energie
- Schonung der Ressourcen Raum und Fläche
- Urbane Gestaltungsräume – „Sustainable Urban Logistics Planning“ (SULP)
- Behebung von Arbeitskräftemangel und Qualifizierungsmaßnahmen
- Verringerung des Ressourcenverbrauchs sowie der Abfälle und Emissionen
- Tierwohl (ja, auch das habe mit Logistik zu tun, wie Schwammenhöfer betonte.)
Was ist förderfähig?
Im Fokus der Förderung, für die Mittel in Höhe von 15 Millionen Euro abrufbar sind, steht die Vorbereitung und (pilotartige) Umsetzung innovativer Logistikkonzepte für alle Verkehrsträger zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit des österreichischen Güterverkehrs- und Logistiksektors, zur Erhöhung der Standortattraktivität sowie zur Sicherstellung der sozialen und ökologischen Nachhaltigkeit. Gegenstand der Förderung sind Durchführbarkeitsstudien, Umsetzungspiloten sowie Umsetzungsbegleitungen. Für Letztere ist dabei eine vorhandene Marktreife oder eine vorangegangene erfolgreiche Erprobung („Pilotierung“) Voraussetzung, die einen konkreten Einsatz der Maßnahme ermöglicht.
Wenn Sie eine Idee für ein Projekt haben, zögern Sie nicht und reichen Sie bis zum 23.2.2024 ein!
Hinweis
Alle Infos und Formulare für die Logistikförderung finden Sie unter:
https://www.schig.com/aufgaben/foerderprogramme/logistikfoerderung2024-2028