Die Europäische Kommission hat beschlossen, Deutschland wegen Nichtbeachtung der EU-Vorschriften über die finanzielle Transparenz im Eisenbahnsektor vor den Gerichtshof der Europäischen Union zu bringen. Die Verträge schlössen in Deutschland nicht aus, dass staatliche Mittel zum Zweck von Quersubventionen für dem Wettbewerb offenstehende Dienstleistungen im Personen- und Güterverkehr verwendet werden können.
Ein solches Vorgehen könnte laut Kommission den Wettbewerb verzerren und möglicherweise denjenigen einen unlauteren Wettbewerbsvorteil verschaffen, die öffentliche Zuwendungen erhalten. Dies würde den bestehenden EU-Regeln, die für einen effizienten, unverfälschten und wettbewerbsorientierten EU-Binnenmarkt für Eisenbahnverkehrsdienste sorgen sollen widersprechen.