Die EFA-S GmbH hat ihre Modellreihe fabrikneuer Fahrzeuge um drei Varianten erweitert und die Nutzlast annähernd verdoppelt. „Wir bieten den E35 jetzt auch als geschlossenen Kastenwagen, als Bus mit bis zu neun Sitzen sowie als Doppelkabine mit Pritsche an“, sagt Bastian Beutel, Geschäftsführer von EFA-S. Außerdem sind alle Fahrzeuge nicht nur als 3,5-Tonner, sondern auch mit 4,25 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht (zGG) erhältlich. „Das bringt nicht nur 750 Kilo mehr Nutzlast, sondern die Fahrzeuge erhalten auch deutlich höhere staatliche Fördermittel. Trotzdem können sie mit dem Führerschein der Klasse B gefahren werden“, so Beutel.
Hintergrund ist: Eine ursprüngliche nur bis Ende dieses Jahres gültige Ausnahmeregelung gilt inzwischen dauerhaft. Denn durch eine Ergänzung der Fahrerlaubnisverordnung (§6, Abs. 3b) können Fahrer auch bis zu 4,25 Tonnen schwere Elektrofahrzeuge im Gütertransport mit einem Pkw-Führerschein Klasse B steuern. Bei herkömmlich angetriebenen Fahrzeugen liegt die Grenze weiter bei 3,5 Tonnen. Auch die bisherige Pflicht einer gesonderten Einweisung für die schwereren Fahrzeuge ist weggefallen. Gleichzeitig gilt für die EFA-S-Transporter, die mehr als 3,5 to zGG haben, dass sie als sogenannte N2-Fahrzeuge zugelassen werden können. Transporter bis 3,5 to zGG gelten als N1-Fahrzeug. „Während für ein N1-Fahrzeug Fördermittel von bis zu 6.000 Euro vorgesehen sind, können bei N2-Fahrzeugen bis zu 50 Prozent der zusätzlichen Anschaffungskosten, die ein Elektrofahrzeug bisher noch gegenüber einem konventionell angetriebenen Lkw hat, als Zuschuss gewährt werden“, erläutert Beutel. „Da werden dann oft Zuschüsse zwischen 20.000 und 30.000 Euro pro Fahrzeug erreicht.“