Es ist ein Fleckerlteppich, betrachtet man auf einer Landkarte die europäischen Staaten, die das Zusatzprotokoll für den elektronischen Frachtbrief bereits unterzeichnet haben. Denn es fehlen Länder wie Österreich, Deutschland, Italien, Polen, Portugal und Ungarn. Dagegen sind Dänemark, Frankreich, Spanien, Tschechien, die Niederlande und die Schweiz bereits dem Protokoll beigetreten.
Das Zusatzprotokoll
Die Rechtsgrundlage für den Güterverkehr bildet die Internationale Vereinbarung über Beförderungsverträge auf Straßen, kurz CMR. Sie wurde 1956 unterzeichnet, trat 1961 in Kraft und ist mittlerweile von 55 Vertragsstaaten ratifiziert worden. Bereits 2008 wurde ein Zusatzprotokoll aufgesetzt, das den elektronischen Frachtbrief (e-CMR) ermöglichte. Ein Land nach dem anderen trat bei, doch in Österreich und Deutschland geschah jahrelang nichts. Ein Sprecher des deutschen Bundesjustizministeriums (BMJV): "2008 gab es zunächst sowohl unter den CMR-Mitgliedstaaten als auch in den betroffenen Wirtschaftskreisen nur ein geringes Interesse am elektronischen Frachtbrief." Das österreichische Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz äußerte sich auf Anfrage von Verkehr nicht dazu. "Aus unserer Sicht ist der Stillstand unerklärlich, zumal man sich bereits im Rahmen der 'Road Alliance' im Pariser Memorandum auf die rasche Umsetzung des e-CMR-Zusatzprotokolls verständigt und Österreich dies mittels Unterschrift bekräftigt hat", sagt Peter Tropper vom Fachverband für das Güterbeförderungsgewerbe der Wirtschaftskammer Österreich. "Trotz eines Bundesministeriums für Digitalisierung bleibt es bisher nur bei Ankündigungen", führt Tropper fort. Auch im Speditionsgewerbe ist man unzufrieden mit dem Zustand. Denn dort erhofft man sich von der Einführung des e-CMR viele Vorteile: die Reduzierung von administrativen Prozessen, etwa beim Erstellen, Versenden, Fakturieren und Archivieren von Frachtbriefen, eine reibungslose Kundenkommunikation mit Informationen in Echtzeit, die überall abrufbar ist, sowie einfachere Kontrollen für Behörden, neue Möglichkeiten für Schnittstellen, um Ladezeiten sauber zu dokumentieren - es könnte so schön sein.
Aktuelle Hindernisse
Doch die Spediteure wissen auch, dass es auf Verladerseite Vorbehalte gibt. "Das größte Risiko für die Einführung des elektronischen Frachtbriefs liegt in der mangelnden Unterstützung seitens der Verlader", sagt Thomas Kogler von Quehenberger Logistics. "Hier herrscht aktuell noch sehr große Ablehnung." Andreas Auer von Gebrüder Weiss sieht weitere - technische - Hindernisse: "Eine Herausforderung stellt die erforderliche Änderungsmöglichkeit durch Dritte in der Transportkette dar. Es muss beim elektronischen Frachtbrief möglich sein, Mengenangaben oder sonstige Vermerke, wie etwa Standzeiten oder Beschädigungen, elektronisch zu erfassen."
Die Erprobung der e-CMR läuft
Wegen dieser und anderer technischer Fragen wird der e-CMR gerade in einem großen Testlauf erprobt, der noch bis August 2019 andauert und an dem sich auch Österreich und Deutschland beteiligen: das Projekt Aeolix (Architecture for European Logistics Information Exchange). "Hierbei handelt es sich um eine Art ergebnisoffener Versuchseinrichtung, mit der getestet werden soll, inwieweit sich der e-CMR praxisgerecht realisieren lässt", erklärt Martin Bulheller, Sprecher des Bundesverbands Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung (BGL). Der BGL ist Partner des 13-Millionen-Euro-Projekts, das auf EU-Ebene angesiedelt ist und eine Plattform für den Datenaustausch bieten soll. "Der -e-CMR muss Standard werden, um die Logistik effizienter zu machen", sagt Projektleiter Iraklis Stamos von der International Road Transport Union (IRU), dem Weltdachverband der Straßentransportwirtschaft.
Anhörung der Verbände abgeschlossen
Das sieht das deutsche Justizministerium inzwischen auch so. "Mittlerweile ist das Protokoll von einer Reihe von Staaten ratifiziert worden, und für die Transport- und Logistikbranche ist die Digitalisierung ihrer Geschäftsprozesse heute ein wichtiges Thema", hört man aus Berlin. "Daher hat das BMJV die betroffenen Ministerien und Wirtschaftsverbände erneut um eine Stellungnahme gebeten, ob Deutschland dem e-CMR beitreten soll." Gegenwärtig werte man die eingegangenen Stellungnahmen aus und werde auf dieser Grundlage entscheiden. Und nicht nur das - auch für verwaltungsrechtliche Vorgaben, etwa zur Verkehrssicherheit des Fahrzeugs, denkt man über einen elektronischen Nachweis nach. "Auf EU-Ebene wird derzeit über den Vorschlag einer Verordnung verhandelt, der für einige Anforderungen ebenfalls elektronische Dokumente erlaubt", so der BMJV-Sprecher.
Flächendeckende Vernetzung erforderlich
Klar ist, dass diese geplante "Verordnung über elektronische Frachtbeförderungsinformationen" ebenso wie der e-CMR nur dann sinnvoll sind, wenn sie flächendeckend und überall zeitgleich angewendet werden können. Auftraggeber, Empfänger sowie Kontrollorgane müssen vernetzt sein und jederzeit und überall Zugriff auf die Informationen haben. Peter-Maria Tropper von der WKO sieht das als "große politische Aufgabe". Er weist darauf hin, "dass die besten IT-Systeme nicht helfen, wenn es nur Insel- und Einzellösungen gibt, die innerhalb der einzelnen Teilnehmer der Logistikketten nicht miteinander verknüpft werden können."
Diese Story wurde in der Ausgabe VK 7/2019 veröffentlicht.
Das lange Warten auf den elektronischen Frachtbrief
Die europaweite Digitalisierung der Lieferkette scheitert bislang daran, dass unter anderem Österreich und Deutschland das Zusatzprotokoll zum elektronischen Frachtbrief noch nicht ratifiziert haben. Nun gibt es einen neuen Anlauf.
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