Neben einem verstärkten grenzüberschreitenden Einsatz von Lang-Lkw wird der Verkehrsausschuss des Europäischen Parlaments eine Kompensation von Mehrgewichten durch die Batterie-/ Akkutechnologie voraussichtlich beschließen. Der BGL begrüßt diese Entscheidung, da ansonsten erhebliche logistische Benachteiligungen entstünden, die dem Markthochkauf von so genannten Nullemissionsfahrzeugen entgegenstehen und den Klimaschutz im Straßengüterverkehr auszubremsen drohen.
Verlängerte Auflieger nur für Intermodalverkehr
Allerdings verspielt der Verkehrsausschuss eine weitere, leicht zu verwirklichende und flexible Möglichkeit, für noch mehr Klimaschutz zu sorgen: Mit der Einschränkung, den verlängerten Auflieger (Sattelkraftfahrzeug mit bis zu 18 m Gesamtzuglänge) lediglich im Rahmen von intermodalen Beförderungen einsetzen zu dürfen, wird dem Klimaschutz ein Bärendienst erwiesen. Der verlängerte Auflieger würde nicht nur die Flexibilität für den intermodalen Einsatz stärken, sondern auch im allgemeinen Einsatz eine CO2-Verringerung von ca. 10 Prozent ermöglichen.
Jede Chance nutzen
Angesichts von Prognosen, die von einem Anstieg des gesamten Güterverkehrs in Höhe von 46 Prozent bis 2051 in Deutschland ausgehen, muss jede Möglichkeit genutzt werden, um das EU-Klimaschutzziel hinsichtlich des Erreichens von 55 Prozent weniger CO2-Emissionen im Jahr 2030 zu erreichen.