Ab 2013 sind elektronische Rechnung genauso zu behandeln wie Rechnungen auf Papier und Firmen können wählen, welche Form der Rechnungslegung sie handhaben wollen. Rechnungen elektronisch zu verschicken bringt nach Angaben der EU-Kommission den Unternehmen in der Union eine Kosteneinsparung von 18 Mrd. Euro. Auch neu ist die Istversteuerung bei Firmen mit einem Umsatz von weniger als zwei Mio. Euro jährlich. Das bedeutet, dass kleine bis mittelgroße Unternehmen erst dann die Mehrwertsteuer entrichten müssen, wenn sie sie vom Kunden bezahlt bekommen.
Neue MWST-Vorschriften für Unternehmen
Ab 2013 treten neue EU-Vorschriften für Mehrwertsteuer und Istversteuerung in Kraft
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