„Kärnten liegt sehr günstig an mehreren europäischen Transportachsen wie der Baltisch-Adriatische Achse, der Verbindung von Deutschland durch die Alpen zum westlichen Balkan und am Beginn bzw. Ende der maritimen Seeroute. Deshalb erwarten wir uns von der Einzelwagenförderung auch einen Beitrag dazu, dass Produzenten und Transporteure den Zollkorridor zwischen Villach/Fürnitz und dem größten Mittelmeerhafen Triest verstärkt nutzen. Solche Umstellungen brauchen ihre Zeit, und wir wollen dazu einen Anreiz bieten“, so der Präsident der Wirtschaftskammer Kärnten, Jürgen Mandl.
Standort stärken – Nachhaltigkeit fördern
„Die Kärntner Betriebe investieren viel in Nachhaltigkeit und auch in klimafreundliche Produktion. Gerade im Export müssen sie jedoch im scharfen globalen Wettbewerb konkurrenzfähig bleiben. Wir werden die Kärntner Wirtschaft deshalb dabei unterstützen, ihre Logistik nachhaltiger zu gestalten und die höheren Kosten abfedern. Damit stärken wir nicht nur den Standort, sondern verbessern die Nachhaltigkeitsbilanz unserer Betriebe und schaffen auch positive Effekte für den Klimaschutz und damit für das ganze Land“, erklärte Wirtschafts- und Verkehrslandesrat Sebastian Schuschnig die zentralen Zielsetzungen der neuen Förderschiene.
Die Basics zur Einzelwagen-Förderung
Auf Antrag Schuschnigs hat die Kärntner Landesregierung in ihrer jüngsten Sitzung folgende Eckpunkte beschlossen:
- Die Richtlinie soll mit 1. August 2023 in Kraft treten und vorerst bis zum 30. Juni 2024 gelten, es sei denn, die gesamten Fördermittel in der Höhe von € 240.000,– (1.000 Einzelwagen) sind schon vorher erschöpft.
- Förderungswerber sind Unternehmen, die in Kärnten ihren Firmensitz haben und entweder Güter über die Schiene anliefern lassen oder deren Güter über die Schiene abtransportiert werden. Der Gütertransport muss mittels Einzelwagen erfolgen und kann über private Anschlussbahnen oder öffentliche Ladestellen abgewickelt werden.
- Förderungsfähig sind Einzelwagen im Schienengüterverkehr, die zwischen 1. August 2023 und 30. Juni 2024 transportiert werden.
- Der Start- oder der Endpunkt des Einzelwagens muss innerhalb des Landes Kärnten liegen.
- Das Land gewährt einen Zuschuss in der Höhe von € 240,– je transportiertem Einzelwagen (entweder An- oder Ablieferverkehr) an Kärntner Unternehmen.
- Der Förderungswerber verpflichtet sich, den für die Förderungskontrolle zuständigen Organen des Landes Kärnten, insbesondere auch dem Kärntner Landesrechnungshof sowie Beauftragten der Förderungsstelle bzw. im Falle einer EU-Kofinanzierung Organen der Europäischen Kommission, die Einsichtnahme in die Gebarungsunterlagen zu gewähren und einen entsprechenden Verwendungsnachweis rechtzeitig vorzulegen.
- Die Abwicklung der Förderung wird über die LCA LOGISTIK CENTER Austria Süd GmbH erfolgen. Das Förderprogramm ist ab 1. August 2023 online unter www.lca-sued.at verfügbar.
Wichtiger Schritt für Güterverlagerung
Für LCA-Geschäftsführer Udo Tarmann ist die neue Einzelwagenförderung aufgrund der großen Konkurrenz durch den oft billigeren Lkw ein „wichtiger Meilenstein. Wir werden die Förderung unkompliziert und unbürokratisch abwickeln, damit dieses Angebot gut angenommen wird“.