Neuzugelassene Güterfahrzeuge ab einem höchstzulässigem Gesamtgewicht (hzG) von 3,5 Tonnen und Busse mit mehr als neun Sitzplätzen inklusive Fahrersitz, müssen seit 2006 mit einem digitalen Tachographen ausgerüstet sein.
Die Fahrerkarte ist für alle Fahrer dieser oben beschriebenen Fahrzeuge verpflichtend. Ähnlich einem Führerschein ist sie dem Fahrer persönlich zugeordnet und für den Betrieb des Digitalen Tachographes notwendig. Sie kann kann wie bisher bei den Dienststellen von ARBÖ und ÖAMTC beantragt werden.
Zur Beantragung einer Fahrerkarte muss der Fahrer persönlich folgende Unterlagen vorlegen: Führerschein (mindestens der Klasse B), Meldezettel oder Meldebestätigung, ein EU-Passbild.
Weitere Kontrollgeräte-Karten
Die Unternehmenskarte wird auf Unternehmen, die ein gewerblich genütztes Fahrzeug mit inländischem Kennzeichen anmelden, ausgestellt. Jede Unternehmenskarte ist ab Ausstellungszeitpunkt fünf Jahre gültig.
Die Werkstattkarte dient geschulten Personen in ausgerüsteten Werkstätten zur Aktivierung, Kalibrierung und Prüfung des digitalen Kontrollgerätes. Diese Karte berechtigt auch zum Herunterladen der Daten. Die Werkstattkarte ist mit einem PIN-Code versehen und kann wie bisher bei den Dienststellen von ARBÖ und ÖAMTC beantragt werden.
Die Kontrollkarte erlaubt das Auslesen der Daten aus dem Kontrollgerät durch Exekutiv- und Kontrollorgane. Sie ermöglicht auch die Weiterverarbeitung der Daten mit elektronischen Hilfsmitteln. Eine Kontrollkarte wird auf Kontrollstellen ausgestellt und ist ab dem Zeitpunkt der Ausstellung fünf Jahre gültig.
Im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie betreibt die Asfinag Maut Service GmbH das System Digitaler Tachograph in Österreich. Weitere Informationen zur Fahrerkarte gibt auf der Homepage www.asfinag.at