Um sicherzustellen, dass die EU-weiten Lieferketten weiterhin funktionieren, sollen die EU-Länder unverzüglich an allen relevanten Grenzübergängen innerhalb der EU „grüne Fahrspuren“ einrichten. Diese Fahrspuren sollen allen Lkw unabhängig von den transportierten Gütern offenstehen. Zudem sollte der Grenzübertritt einschließlich aller Überprüfungen und Gesundheitskontrollen nicht länger als 15 Minuten dauern.
Die Verfahren an den Grenzübergängen sollen damit auf ein Minimum reduziert und ein rascher Gütertransport und Versorgungssicherheit gewährleistet werden.
Am 23.3. hat die EU-Kommission eine Mitteilung zur Umsetzung der Leitlinien für die Grenzverwaltung herausgegeben. Sie ergänzt die Leitlinien für Grenzmaßnahmen zum Schutz der Gesundheit und zur Verfügbarkeit von Gütern. Eine eigene Website informiert über Lenk- und Ruhezeiten bzw. die entsprechenden nationalen Ausnahmen aufgrund von COVID-19. Die Übersichten zu den jeweiligen nationalen Ausnahmen zu EU VO 561/2006 sind unter folgendem Link einsehbar (wird regelmäßig aktualisiert).