Die achte Änderung der Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit Überlänge (LKWÜberl- StVAusnV) ist am 29. Dezember 2017 in Kraft getreten und enthält vor allem wichtige Erweiterungen für das von Lang-Lkw befahrbare Straßennetz in den Bundesländern Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, dem Saarland und Sachsen-Anhalt sowie die Aufhebung des auf ein Jahr befristeten Einsatzes des Lang-Lkw Typ 2. Nach Durchführung weiterer Untersuchungen der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) darf nun auch dieser Fahrzeugtyp dauerhaft in Deutschland auf dem Positivnetz eingesetzt werden. Das sogenannte Positivnetz erstreckt sich von nun an auf 15 Bundesländer. Der Einsatz des verlängerten Sattelaufliegers (Lang-Lkw Typ 1) ist nun in elf Bundesländern erlaubt.
Achte Änderungsverordnung Lang-Lkw in Kraft getreten
Seit 29. Dezember 2017 dürfen Lang-Lkw in Deutschland auf zusätzlichen Strecken fahren.
- Smart Cities Days 2018 & Urban Future Global Conference
- Österreichische Post: 97 Mio. Pakete im Jahr 2017