Aufgrund der Corona-Pandemie ist der Flugverkehr auf heimischen Flughäfen massiv eingebrochen. Das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie hat vor diesem Hintergrund das Flughafenentgeltegesetz (FEG) überarbeitet. Eine wichtige Unterstützung für österreichische Flughäfen in der Corona-Pandemie besteht darin, dass die Flughafentarife gesichert und ein Gebührenverfall verhindert wird.
Im neuen Gesetz ist eine Verpflichtung für Flughäfen zu einem Lärmgebührenmodell verankert. Viele Flughäfen haben bereits umfassende Modelle zur Reduzierung von Fluglärm, nun werden die gesetzliche Grundlage und einheitliche Kriterien für die Umsetzung an allen Verkehrsflughäfen geschaffen. Die Differenzierung zur Reduktion des Lärms im Luftverkehr soll auch technologische Entwicklungen wie lärmreduzierte Anpassung am Flugzeug und Anflugverfahren berücksichtigen.
"Wir steuern hier gesetzlich gegen, weil sonst durch die Krise und den Einbruch des Flugverkehrs bedingt die gesetzlich zulässigen Gebühren der Flughäfen in den Keller rasseln würden. Damit würde den für die Anbindung Österreichs so wichtigen Verkehrsknotenpunkten Flughäfen die wirtschaftliche Basis wegbrechen", so Magnus Brunner. Eine Aussetzung für den Krisenzeitraum schafft hier Abhilfe.
Neben dem FEG ging diese Woche eine Novelle des Luftfahrtgesetzes (LFG) in Begutachtung. Die vor allem technischen Anpassungen, die aufgrund neuer unionsrechtlicher Bestimmungen notwendig werden, novellieren allen voran Aspekte der Sicherheit der Luftfahrt – von Drohnenanwendungen über Luftfahrthindernisse bis zum Zugang in Sicherheitsbereiche des Flughafens. Auch die Errichtung von Solar- und Photovoltaik-Anlagen ist künftig ohne Bewilligung nach dem Luftfahrtgesetz möglich. Somit wird der Ausbau der Erneuerbaren Energien bestärkt.