Das letzte Viertel des Jahres 2022 ist angebrochen und damit rückt das Inkrafttreten des LkSG in greifbare Nähe. Mit Beginn des neuen Jahres gilt die Direktive für Unternehmen ab 3.000 Beschäftigten und verlangt die Einhaltung der Menschenrechte auch bei mittelbaren Zulieferern. Um die Einhaltung zu gewährleisten, erlegt das Gesetz den betroffenen Unternehmen Dokumentationspflichten auf. In ihrer Umfrage haben Oracle und der BVL Unternehmen aller Branchen und verschiedener Größen zu zentralen Aspekten des LkSG befragt.
Vorkenntnisse und Stand der Umsetzung
63 Prozent der Unternehmen kennen die Anforderungen des Gesetzes nicht – darunter besonders viele Transport- und Logistik-Dienstleister sowie branchenübergreifend vor allem kleine Unternehmen (55 Prozent). Auch bei der Umsetzung hapert es bislang noch vielfach. Nur wenige Unternehmen – egal welcher Branche – sind bereits damit befasst, bei den meisten stehen erste Schritte noch aus (87 Prozent). Insbesondere kleine Unternehmen haben Nachholbedarf (92 Prozent). Die Nase vorn haben bislang Unternehmen aus der Konsumgüterbranche, im Maschinen- und Anlagenbau wurde hingegen noch keinerlei Initiative ergriffen.
Breitgefächerte Herausforderungen
Branchenübergreifend sind in der Planung die organisatorische Abwicklung (69 Prozent), Datenintegration (67 Prozent), Zertifizierung der Lieferanten (44 Prozent) und Kosten (43 Prozent) die größten Herausforderungen. Hinzu kommt der Fachkräftemangel, der vor allem in der Logistik immer akuter wird (30 Prozent). Unabhängig von der Unternehmensgröße bilden organisatorische Abwicklung und Datenintegration die Punkte, bei denen Unternehmen am meisten Unterstützung benötigen. Was die Umsetzung des LkSG anbelangt, sind die Hürden anders gestaffelt: Hier ist die Datenintegration (52 Prozent) die Hauptsorge der Anwender.
Unterschätztes Potenzial von IT-Systeme und -Lösungen
Hohes Potenzial, die Herausforderungen zu meistern, sehen Unternehmen vor allem bei IT-Lösungen. Ihren Nutzen bewerten vor allem Unternehmen aus der Konsum- und Gebrauchsgüterindustrie sowie Pharmaunternehmen als hoch. Die Implementierung lässt hingegen vielerorts noch auf sich warten: Lediglich 16 von 115 befragten Unternehmen setzen bereits eine Softwarelösung ein, von der sie sich Unterstützung versprechen. Was die Beteiligung der verschiedenen Geschäftsbereiche angeht, sehen Unternehmen am ehesten die Abteilungen Einkauf, Logistik und Recht in der Verantwortung. Die IT-Abteilungen bleiben vielfach unter dem Radar, obwohl sie großes Potenzial bereithalten, die Herausforderungen zu meistern. Dabei dominieren Inhouse-Konzepte, denn nur 33 von 115 befragten Unternehmen nutzen externe Dienstleister.
„Panikmache ist definitiv fehl am Platz, aber die Umfrageergebnisse zeigen deutlich, dass in den Unternehmen noch einiges zur Umsetzung des LkSG zu tun ist“, erklärt Jürgen Hindler, Senior Manager Geschäftsentwicklung SCM bei Oracle in Deutschland. „Besonders deutlich lässt sich an den Antworten ablesen, dass immer noch viele Entscheider eine aussichtsreiche Lösungsoption links liegenlassen, wenn sie auf den Einsatz einer leistungsfähigen Supply-Chain-Management-Plattform aus der Cloud verzichten.“
Neues Lieferkettensorgfalts-pflichtengesetz: Umsetzung muss verbessert werden
Am 1. Januar 2023 tritt das neue Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft und stellt Unternehmen vor große Herausforderungen. Viele kennen die Anforderungen nicht, und insbesondere die organisatorische Abwicklung, Datenintegration und Zertifizierung der Lieferanten stellen Hürden für die Praxis dar. Eine Umfrage von Oracle und der Bundesvereinigung Logistik (BVL) belegt, dass zahlreiche Unternehmen planen, ihre IT-Systeme auf die Anforderungen abzustimmen, doch mangelt es noch an der nötigen Initiative.
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