Das Funktionieren der europäischen Lieferketten wird durch steigende Energiepreise gefährdet. Es besteht ein erhebliches Risiko des Zusammenbruchs von Versorgungsketten, die stark auf den Schienengüterverkehr angewiesen sind.
Neue Verordnung zur Notfallintervention
Auf der informellen Tagung des Rates der europäischen Verkehrsminister am 20. und 21. Oktober sollte vereinbart werden, dass die Verordnung (EU) 2022/1854 über eine Notfallintervention zur Bewältigung der hohen Energiepreise auf die von Güterzügen genutzte Traktionsenergie angewendet wird.
Diese vor kurzem verabschiedete Verordnung des Rates über die Deckelung der Energiepreise ermöglicht es den Mitgliedstaaten, Überschüsse, die sich aus der Anwendung der Deckelung der Markterlöse ergeben, zur Finanzierung von Maßnahmen zur Unterstützung von Endstromkunden zu verwenden, die im größeren Interesse der Gesellschaft und der Wirtschaft liegen.
Verbände fordern: Schienengüterverkehr als Endverbraucher ausweisen
Der Schienengüterverkehr steht im Wettbewerb mit dem Lkw-Fernverkehr. Der Preis für Dieselkraftstoff, der in diesen Lastwagen verwendet wird, ist um 70 Prozent gestiegen. Die Kosten für den Strom, mit dem Güterzüge betrieben werden, sind je nach Mitgliedstaat aber um satte 300 bis zu 1000 Prozent gestiegen.
In Anbetracht der überlegenen Energieeffizienz elektrischer Güterzüge im Vergleich zu Lastkraftwagen im Fernverkehr und den Vorteilen des daraus resultierenden sehr geringen CO2-Fußabdrucks ist die Ausweisung des elektrischen Schienengüterverkehrs als Endverbrauchergruppe, die im Rahmen der Verordnung (EU) 2022/1854 gefördert werden soll, von wesentlicher Bedeutung.
Weitere Maßnahmen für Verlagerungsziele erforderlich
Der Schienenverkehr einer der größten Stromverbraucher in Europa und ich daher im Vergleich zu anderen Verkehrsträgern besonders von den gestiegenen Strompreisen betroffen – die aktuelle Energiekrise bedroht die Existenz des Eisenbahnsektors und seiner Kunden. Ohne weitere Maßnahmen der europäischen Institutionen und der Mitgliedstaaten ist in den kommenden Wochen mit einem erheblichen zweistelligen Preisanstieg im Schienengüterverkehr zu rechnen. Dies wird die europäischen Verlagerungsziele untergraben und das Funktionieren kritischer Lieferketten im Schienengüterverkehr beeinträchtigen, die von stabilen Strompreisen und -lieferungen abhängig sind.
Stichwort: Trassenpreise
Eine weitere Ausgleichsmöglichkeit bietet die Verlängerung der Verordnung (EU) 2020/1429 über Maßnahmen für einen nachhaltigen Eisenbahnmarkt im Hinblick auf den COVID-19-Ausbruch oder alternative Maßnahmen, die es den Mitgliedstaaten ermöglichen, die Trassenpreise bis Ende 2024 zu erlassen, zu senken und zu verschieben.
Solche Maßnahmen könnten auch den Schienengüterverkehrsunternehmen dabei helfen, die gestiegenen Energiepreise auszugleichen. Die Europäische Kommission sollte Optionen prüfen für eine europäische Einführung von reduzierten Infrastrukturgebühren mit angemessenen Ausgleichszahlungen der Mitgliedstaaten an die Infrastrukturbetreiber.