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Lang-Lkw dürfen nur auf den in einer Positivliste des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) aufgeführten Strecken fahren. Das aktualisierte Streckennetz für Lang-Lkw in Deutschland ist hier ersichtlich
Für neue Lang-Lkw ist laut BMVI die Ausstattung mit einem Abbiegeassistenten und mitblinkenden Seitenmarkierungsleuchten ab dem 01.07.2020 Pflicht. Ab dem 01.07.2022 ist die Ausrüstung für alle Lang-Lkw, d.h. auch für Bestandsfahrzeuge, auf deutschen Straßen verpflichtend.
Weitere Neuerungen in der Neunten Änderungsverordnung betreffen vor allem das verlängerte Sattelkraftfahrzeug (Lang-Lkw Typ 1). Für diese Sattelkraftfahrzeuge soll ein flexibler Einsatz ermöglicht werden. Daher wurden unter Berücksichtigung der Verkehrssicherheitsbelange für diesen Typ, der mit jetzt 17,88 m Länge deutlich kürzer als die übrigen Lang-Lkw Typen ist, einige Anforderungen gelockert. Unter anderem wurde für den Lang-Lkw Typ 1 das Überholverbot aufgehoben. Die Fahrer müssen nun auch nicht mehr dieselbe Berufserfahrung wie bei den übrigen Typen nachweisen.
Bis Ende 2016 war der Einsatz von Lang-Lkw in einem fünfjährigen Feldversuch getestet worden, bei dem die Chancen und Risiken dieser neuen Nutzfahrzeugkonzepte untersucht wurden. Aufgrund der positiven Ergebnisse der wissenschaftlichen Begleitung des Feldversuchs durch die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) hatte das BMVI zum 31.12.2016 die überwiegende Zahl der Lang-Lkw in den streckenbezogenen Dauerbetrieb überführt.