Der Hamburger Hafen verliert mit Ende dieses Jahres seinen Status als Freihafen, ab 2013 gilt im Hafen das Seezollhafenrecht. Die Umstellung vom Freizonenrecht zum Seezollhafenrecht beginnt Anfang Dezember. Das bedingt einige administrative Änderungen, wie beispielsweise bei der Abfertigung von Vollcontainern im Import. Jeder Container muss mit einer ATB-Nummer versehen und mit der ATB-Meldung des Reeders an den Kombi-Operteur gemeldet werden, verlautet seitens Roland Spedition in Österreich. Veränderungen gibt es auch bei der Abfertigung der Exportcontainer. Die genaue Dokumentation ist erforderlich, weil es sonst zu einem zollrechtlich unterschiedlichen Status kommen kann.
Hamburg wird Seezollhafen
Anfang Dezember beginnt im Hamburger Hafen die Umstellung vom Freizonenrecht auf das Seehafenzollrecht
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